Parken in Homberg

Parken in Homberg

Das Stadtgebiet von Homberg erstreckt sich auf einer Fläche von 99,99 Quadratkilometern und ist damit flächenmäßig fast genauso groß wie das Stadtgebiet von Paris (105,4 Quadratkilometer). In Homberg gibt es im Stadtgebiet viele Parkplatzflächen, öffentlich bewirtschaftete und private Flächen.

Wir möchten Ihnen hier natürlich nur einen Überblick über die öffentlich bewirtschafteten Parkplatzflächen geben. Es sind zusätzlich noch die privaten Flächen der großen Einkaufs- und Baumärkte, die von der Öffentlichkeit zum Einkauf genutzt werden dürfen, vorhanden, die wir jedoch in den Plan nicht mit aufgenommen haben, weil es keine öffentlichen Parkplatzflächen sind.

Die städtisch bewirtschafteten Parkplätzflächen

Wo darf ich parken und wo muss ich Gebühren dafür bezahlen?
Informationen zu den Parkautomaten und Parkplätzen geben wir hier:

• Aufstellorte:

• Hans-Staden-Allee (einschließlich Reithausplatz, Alleebereich und Parkstreifen bei Hausnummern 5-7)
• Bergstraße
• Pfarrstrasse
• Holzhäuser Straße (Parkplatz bei AWO)
• Ziegenhainer Straße (Stadthalle)
• Untergasse (Parkplatz hinter Fa. Schott)
• Wallstraße (inkl. Parkplatz Stadt Cassel)
• Parkhaus Pulverturm

• Gebührenpflichtige Parkzeiten:

• Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr
• Samstag von 9 Uhr bis 13 Uhr

• Gebühren:

• für die erste Stunde je 15 Min. 0,20 €
• für die zweite und jede weitere Stunde 1,00 €
• für einen Tagesparkschein 6,00 €

• Dauerparkausweise: gibt es in begrenzter Anzahl auf Antrag für die Parkflächen Reithausplatz, Hans-Staden-Allee und Stadthalle für Beschäftigte bzw. Schüler, welche keine vom Arbeitgeber / Schulträger zur Verfügung gestellten Flächen nutzen können. Die Gebühr für einen Dauerparkausweis beträgt pro Jahr 120,– €. Der Dauerparkausweis wird höchstens für ein Kalenderjahr und ansonsten jeweils für die restlichen Monate bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres erteilt. Er begründet keinen Anspruch auf eine Stellfläche des jeweiligen Parkplatzes. Antragsformulare und Erläuterungen hierzu gibt es im Bürgerbüro der Stadt Homberg (Efze). Die Gebühr ist im Voraus zu zahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Dauerparkausweis für einzelne Monate zu erwerben.

• Straßen und Plätze ohne Parkautomaten: hier ist das Parken entsprechend der jeweiligen Beschilderung mit Parkscheibe bis zur angegebenen Höchstparkdauer erlaubt. Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule und der AWO-Pflegeschule stehen künftig kostenfreie Parkplätze im Bereich des ehemaligen Krankenhauses zur Verfügung.

• Parken im verkehrsberuhigten Bereich: in verkehrsberuhigten Bereichen (hier z. B. Westheimer Straße, Marktplatz, Untergasse) ist gem. StVO das Parken lediglich in gekennzeichneten Flächen erlaubt. In der Untergasse sind die Flächen grau gepflastert, auf dem Marktplatz (neben der Wasserrinne) sind die Parkflächen mit einer weißen Markierung versehen. In der Westheimer Straße werden ebenfalls die Flächen, welche zum Parken zugelassen werden, mit einer weißen Markierung gekennzeichnet. Wer sein Fahrzeug außerhalb solch entsprechend gekennzeichneter Flächen abstellt, riskiert ein Verwarngeld.


Öffentliche Parkplätze

DOWNLOAD