Rathaus

Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerwesen

Gemeinsames Steueramt in Frielendorf jetzt auch für Schwarzenborn zuständig

Intensive Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat zwischen den Kommunen Homberg (Efze), Frielendorf und Schwarzenborn eine langjährige Erfolgsgeschichte. Zu nennen sind hier die Interkommunale Kleiderkammer der Feuerwehren (2018), die gemeinsame Kassenführung (Gemeinschaftskasse seit 2019) und die gemeinsame technische Betriebsführung der Abwasseranlagen (2020). In Vereinbarungen für die unterschiedlichen Bereiche wird die Interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen beschrieben und geregelt. Die Zusammenarbeit läuft sehr gut. So gut, dass jetzt auch die Stadt Schwarzenborn einer schon bestehenden Vereinbarung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Finanzen (2021) zwischen den Gemeinden Frielendorf und Homberg (Efze) beigetreten ist. Die Bürgermeister von Homberg (Efze), Dr. Nico Ritz, Frielendorf, Thorsten Vaupel und Schwarzenborn, Jürgen Liebermann, stellten die neue Zusammenarbeit am Donnerstag, 17. Februar 2022 im Frielendorfer Rathaus vor.

„An der bestehenden und idealen Zusammensetzung unserer IKZ mit größeren und kleineren Kommunen kann man sehen, wie gut unsere interkommunale Zusammenarbeit funktioniert“, freut sich Frielendorfs Bürgermeister Thorsten Vaupel.

„Diese funktioniert auch deshalb so gut, weil sich die handelnden Bürgermeister und die mit der Umsetzung betrauten Mitarbeitenden in den jeweiligen Rathäusern gut verstehen“, ergänzt Schwarzenborns Bürgermeister Jürgen Liebermann.

Gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben

Die gemeinsame Wahrnehmung  der Aufgaben des Steueramtes, das seinen Verwaltungssitz in Frielendorf hat, umfasst laut Vereinbarung (§ 2) die Grundsatzfragen des Steuer-, Beitrags-, Gebühren- und Abfallrechts, die Veranlagung von Steuern, Beiträgen und Gebühren (Grund-, Gewerbe-, Hunde-, und Spielapparatesteuer; Müll-, Abwasser- und Wassergebühren; Kur- und Erschließungsbeiträge, Mieten und Pachten), die Bearbeitung von Rechtsbehelfen, Anträgen auf Stundung, Erlass und Aussetzung der Vollziehung, bei Steuern, Beiträgen und Gebühren und Angelegenheiten der Abfallbeseitigung (Abfallkalender, C-Ware, Abrechnung der Abfallgebühren) und die Zusammenarbeit mit dem Abfallzweckverband.

Die beteiligten Kommunen des gemeinsamen „Steueramtes Homberg (Efze)-Frielendorf-Schwarzenborn“ bleiben weiterhin Aufgabenträger (§ 3), lediglich die verwaltungsmäßige Umsetzung der ihnen obliegenden Aufgaben im Bereich des Steueramtes erfolgen, wie in § 2 der Vereinbarung beschrieben, gemeinsam. Die Aufsicht über das gemeinsame Steueramt erfolgt durch die Bürgermeister der beteiligten Kommunen.

Zum Hintergrund

Bereits Ende des Jahres 2016 wurde ein erster Schritt zur Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Finanzen mit der Bildung der Gemeinschaftskasse Homberg (Efze) - Frielendorf inkl. Vollstreckungsstelle gegangen, dem sich im Jahr 2019 die Stadt Schwarzenborn der Gemeinschaftskasse angeschlossen hat.

In 2019 haben die Kreisstadt Homberg (Efze) und der Marktflecken Frielendorf das gemeinsame Steueramt ins Leben gerufen. Die Stadt Schwarzenborn hat sich Anfang 2021 dem gemeinsamen Steueramt angeschlossen. Das gemeinsame Steueramt führt die Bezeichnung „Steueramt Homberg (Efze) – Frielendorf – Schwarzenborn“ und hat seinen Sitz in Frielendorf. Externer Schriftverkehr erfolgt unter Verwendung der jeweiligen Hoheitszeichen und Logos der beteiligten Kommunen. (di)