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Wahlausschuss der Kreisstadt Homberg (Efze) entscheidet über Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen 2026


Nach eingehender rechtlicher Prüfung gemäß den Bestimmungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) konnte der Wahlausschuss für den Großteil der anstehenden Wahlen die Zulassung aussprechen. Dies betrifft die Wahlvorschläge für:

  • die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze),
  • die Ortsbeiräte in den jeweiligen Stadtteilen sowie
  • die Direktwahl des Bürgermeisters.

Die zugelassenen Listen und Einzelbewerbungen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen und bilden die Grundlage für den demokratischen Wettbewerb in unserer Stadt.

Entscheidung zum Ausländerbeirat

Hinsichtlich der Wahl zum Ausländerbeirat musste der Wahlausschuss jedoch eine rechtlich gebundene Entscheidung treffen: Der eingereichte Wahlvorschlag konnte leider nicht zugelassen werden und wurde zurückgewiesen.

Grund hierfür waren formale Mängel, die im Rahmen der gesetzlichen Prüffristen nicht mehr geheilt werden konnten. Die Gemeindewahlleitung bedauert diesen Umstand, ist jedoch an die strikten formalen Vorgaben des Kommunalwahlrechts gebunden, um die Rechtssicherheit der Wahlen zu gewährleisten.

Dank an die Kandidierenden

Die Gemeindewahlleitung nutzt diese Gelegenheit, um allen Bürgerinnen und Bürgern zu danken, die sich bereit erklärt haben, für ein kommunales Amt zu kandidieren. Die Bereitschaft, sich ehrenamtlich in der Stadtverordnetenversammlung oder in den Ortsbeiräten zu engagieren, ist ein wertvoller Beitrag für unsere lokale Demokratie und das gesellschaftliche Miteinander in Homberg (Efze).

Weitere Informationen

Die förmliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt zeitnah durch öffentliche Mitteilung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Listen und Details bereits vorab auf der Homepage der Kreisstadt Homberg (Efze) einsehen: