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Kommunalwahl 2026

Kommunalwahlen 2026 in Hessen

Die Kommunalwahlen in Hessen – Ihre Stimme für Homberg und den Schwalm-Eder-Kreis

Am 15. März 2026 findet in ganz Hessen die allgemeine Kommunalwahl statt. An diesem Tag werden die kommunalen Vertretungsorgane auf Kommunalebene neu gewählt, und Sie haben die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung Ihrer Stadt und Ihres Landkreises mitzuwirken.

Was wird in Homberg gewählt?

In unserer Stadt Homberg werden an diesem Tag mehrere wichtige Gremien gewählt:

  • Die Stadtverordnetenversammlung: Sie ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft die wichtigen Entscheidungen über die Angelegenheiten der Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung besteht in Homberg (Efze) gemäß § 38 Abs. 1 HGO aus 37 Mitgliedern.
  • Die Ortsbeiräte: Für jeden der Stadtteile Hombergs – Allmuthshausen, Berge, Caßdorf, Dickershausen, Holzhausen, Hombergshausen, Hülsa, Lembach, Lützelwig, Mardorf, Mörshausen, Mühlhausen, Relbehausen, Rodemann, Roppershain, Sondheim, Steindorf, Waßmuthshausen, Welferode und Wernswig – wird ein Ortsbeirat gebildet. Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden gleichzeitig mit den Stadtverordneten für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
    Die Anzahl der Mitglieder der verschiedenen Ortsbeiräte beträgt gemäß § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Homberg (Efze) für die Legislaturperiode 2026/2031:
    • Hombergshausen, Relbehausen und Steindorf – jeweils 3 Mitglieder
    • Berge, Dickershausen, Lembach, Lützelwig, Mörshausen, Rodemann und Waßmuthshausen – jeweils 5 Mitglieder
    • Allmuthshausen, Mardorf, Mühlhausen, Sondheim und Welferode – jeweils 7 Mitglieder
    • Caßdorf, Holzhausen, Hülsa und Wernswig – jeweils 9 Mitglieder
  • Der Ausländerbeirat: Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Stadt und berät die Gemeindeorgane in entsprechenden Angelegenheiten. Er wird von den wahlberechtigten ausländischen Einwohnern gleichzeitig mit den Stadtverordneten gewählt. Die Anzahl der Mitglieder des Ausländerbeirates in Homberg wurde in der Hauptsatzung auf elf festgelegt.
  • Der / die Bürgermeister*in: Zusätzlich zu diesen Wahlen findet in unserer Stadt am 15. März 2026 auch die Wahl des Bürgermeisters statt. Bei dieser Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl abgestimmt, wobei derjenige als gewählt gilt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte keiner der Bewerber diese Mehrheit erreichen, findet eine Stichwahl statt. Als Termin für eine mögliche Stichwahl wurde der 12. April 2026 festgelegt.
    Alle wichtigen Informationen zur Bürgermeisterwahl finden Sie hier.

Was wird im Schwalm-Eder-Kreis gewählt?

Über die Wahlen auf städtischer Ebene hinaus wird im gesamten Schwalm-Eder-Kreis der Kreistag gewählt. Der Kreistag ist die gewählte Vertretung des Landkreises.

Wer darf wählen?

Für Stadtverordnetenversammlung, Bürgermeister und Kreistag: Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Homberg (Efze) haben.

Zusätzlich für den Ortsbeirat: Die Wahlberechtigten müssen seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im jeweiligen Ortsbezirk haben.

Ausländerbeirat: Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner (einschließlich Staatenlose), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Homberg (Efze) haben.

Wie wird gewählt?

Die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung, zu den Ortsbeiräten und zum Kreistag erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie verfügen über die Gesamtzahl der Sitze an Stimmen und haben die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht flexibel auszuüben:

  • Kumulieren: Sie können einer Bewerberin oder einem Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen geben.
  • Panaschieren: Sie können Ihre Stimmen auf Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen.

Die Bürgermeisterwahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Ist dies bei der Wahl am 15. März 2026 nicht der Fall, so findet am 12. April 2026 eine Stichwahl zwischen den Vorschlägen, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erhalten haben, statt.

Wichtige Fristen / Datumsangaben

  • Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Montag, 5. Januar 2026, 18.00 Uhr.
  • Beginn der Briefwahl: Ab dem 2. Februar 2026 bis zum Freitag, 13. März 2026 um 13 Uhr können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
    Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich.
  • Kommunalwahl 2026 in den Wahllokalen: Sonntag, 15. März 2026, 8–18 Uhr
  • Letzter Zeitpunkt der Stimmabgabe per Brief ist der Wahlsonntag, 15. März 2026 um 18 Uhr - hier gilt der Einwurf in den Briefkasten des Rathauses.
  • Termin zur Stichwahl im Rahmen der Bürgermeisterwahl: Sonntag, 12. April 2026, 8–18 Uhr.