Bürgermeisterwahl 2026
Bürgermeisterwahl 2026 in Homberg (Efze)
Die Rolle des Bürgermeisters
Der Bürgermeister nimmt die Aufgaben des hauptamtlichen Verwaltungsleiters der Stadt Homberg (Efze) wahr. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:
- Leitung der Stadtverwaltung
- Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
- Verantwortung für den Haushaltsvollzug und die laufende Verwaltung
- Vertretung der Stadt nach außen
- Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiter*innen der Verwaltung
Besoldung des Bürgermeisters
Die Besoldung des Bürgermeisters richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) und hängt von der Größe der Kommune ab.
Für Homberg (Efze) ist der Bürgermeister als Wahlbeamter der Besoldungsgruppe B 2 zugeordnet.
Die konkrete monatliche Besoldung ergibt sich aus der jeweils geltenden Besoldungstabelle des Landes Hessen.
Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach der KomBesDAV gewährt.
Wahlverfahren
- Die Bürgermeisterwahl findet grundsätzlich unabhängig von der Kommunalwahl statt. Um jedoch Ressourcen zu sparen und Synergieeffekte zu erhalten, wurde durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine gleichzeitige Wahl mit der Kommunalwahl beschlossen.
- Gewählt wird per Direktwahl.
- Eine absolute Mehrheit ist erforderlich.
- Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Diese Stichwahl würde am 12. April 2026 stattfinden.
Amtszeit
- Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der frühestmögliche Termin zum Amtsantritt ist der 19.07.2026.
- Eine Wiederwahl ist möglich.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die:
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin in Homberg (Efze) ihren Wohnsitz haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Wer kann kandidieren?
Wählbar ist, wer:
- Deutsche*r oder EU-Bürger*in ist,
- mindestens 21 Jahre alt ist,
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Es gibt keine Wohnsitzpflicht in Homberg (Efze), d. h., Bewerber*innen dürfen auch außerhalb wohnen.
