Beschlussvorlage - VL-57/2023 2. Ergänzung

Betreff

Aufstellung einer Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 34 der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung als öffentliche Grünfläche - Erholungspark/Efzepark mit Freizeiteinrichtungen hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Körperschaft

Kreisstadt Homberg (Efze)