Beschlussvorlage - VL-268/2021 2. Ergänzung

Betreff

Aufstellung einer Änderung Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ hier: Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Beschluss über die Offenlage

Federführung

Körperschaft

Kreisstadt Homberg (Efze)