Beratung privater Antragsteller

Beratung privater Antragsteller

Nicht nur die Stadt Homberg (Efze) kann von der Dorfentwicklung profitieren. Neben der Möglichkeit, kommunale Projekte mit öffentlichem Interesse zu fördern, können auch private Vorhaben gefördert werden. Damit dies möglich ist, muss sich das Objekt innerhalb der Fördergebietsabgrenzungen (in der Regel der alte Ortskern vor 1950) befinden und vor 1950 erbaut worden sein. Sollte das zu fördernde Objekt ein eingetragenes Kulturdenkmal sein, muss es sich nicht in einer Fördergebietsabgrenzung befinden. Üblicherweise handelt es sich bei förderfähigen Gebäuden um regionaltypisch erbaute Häuser, die sich (weitestgehend) in ihrem Originalzustand befinden, z. B. Fachwerkgebäude. Sollten Sie Interesse daran haben, Ihr Objekt zu sanieren oder sich dahingehend beraten zu lassen, dann können Sie sich an das Architekturbüro Ruhl/ Geißler wenden. Es lohnt sich.

Nähere Informationen zur Förderung

Der Förderbaustein „Umnutzung, Sanie­rung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen“ aus der Förderrichtlinie für Dorfentwicklung hat zum Ziel, die Lebens- und Wohnqualität für die ländliche Bevölkerung zu verbessern, indem im Ortskern befindliche Gebäude (und Ne­bengebäude) saniert, umgenutzt oder er­weitert werden. Neubauten können auch zuwendungsfähig sein. Zuwendungsbe­rechtigt sind private und öffentliche, nicht-kommunale Träger. Ausgeschlossen und somit nicht zuwendungsberechtigt sind Unternehmen der Immobilienwirtschaft und Personengesellschaften, an denen Immobilienwirtschaftsunternehmen be­teiligt sind. Die Höhe der Förderquote ist bei jedem Träger und jedem Vorhaben gleich. Sie liegt bei 35% der Gesamtkos­ten. Die maximale Zuwendung variiert je nach Träger und Vorhaben. Bei einem privaten oder öffentlichen, nicht-kom­munalen Träger beträgt die Maximalzu­wendung 45.000€. Betrifft das Vorhaben jedoch ein Kulturdenkmal, so steigt die Maximalzuwendung auf 60.000€. Han­delt es sich bei dem Vorhaben um einen Umbau von Wirtschaftsgebäuden (z. B. alte Scheunengebäude von Hofanlagen) zur Schaffung von Wohneinheiten – ma­ximal drei Stück –, so erhöht sich die ma­ximale Zuwendung auf bis zu 200.000€.

Weiterhin gibt es eine Informationsbroschüre des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Sie finden diese Broschüre hier zum Download: Broschüre Regionaltypisches Bauen.

Ob ihr Objekt sich in einem abgegrenzten Fördergebiet befindet, können Sie anhand der hier hinterlegten Fördergebietsgrenzen ablesen:

 

 

 

 



Ansprechpartner

Schwalm-Eder-Kreis
Abteilung 80.3 – Dorf- und Regionalentwicklung
Tel.: 05681 / 775-8030
E-Mail: regionalentwicklung@schwalm-eder-kreis.de

Architekturbüro Ruhl/Geißler
Hersfelder Straße 46
36304 Alsfeld
Tel.: 06631 / 73119
E-Mail: ruhl-geissler@t-online.de

Magistrat der Stadt Homberg (Efze)
Fachbereich Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Tourismus
Herr Julian Stötzer
Tel.: 05681 / 994-292
E-Mail: julian.stoetzer@homberg-efze.de