Stromversorgung

Baugrunduntersuchungen für Netzverstärkung

Tennet informiert:

Zur Vorbereitung der Planung und Baudurchführung sind vom Umspannwerk Borken bis zum Umspannwerk Mecklar die Baugrundverhältnisse an einigen Maststandorten der bestehenden Trasse zu bestimmen. Hiefür werden Baugrunduntersuchungen (BGU) zur Ermittlung bodenphysikalischer Eigenschaften, sowie weitere notwendige Vorarbeiten, wie die bodenkundliche Baubegleitung oder Ortsbegehungen und Vermessungen druchgeführt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen zur Erreichung der Bohrpunkte. Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus §44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Firma BUCHHOLZ & PARTNER GmbH.

Zu den Baugrunduntersuchungen gehören das Einmessen und Ver- pflocken der Bohrpunkte sowie die temporäre Bohrstelleneinrichtung inklusive des An- und Abtransportes aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien.

Vorgesehen sind zunächst Druck- und/oder Rammsondierungen, zur Ermittlung der Lagerungsdichte. Zur Entnahme von Bodenproben werden Trockenkernbohrungen bis zu 30 Meter Tiefe durchgeführt.

Termine

Frühester Beginn der Baugrunduntersuchungen ist der 13.  September 2021.

Voraussichtlicher Abschluss der Arbeiten: Ende Oktober 2021

Es kommen folgende Geräte zum Einsatz:

•   Drucksonde als Kombigerät

•   Raupenbohrgerät

•   Bohrgerät auf Gummiraupe

Die Untersuchungen sind nicht in vollem Umfang an jedem Standort notwendig und werden jeweils in zeitlichen Abständen durchgeführt. Einige Sondierungen dauern nur wenige Stunden, Bohrungen können ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen. Abhängig von den Ergebnis- sen können weitere Untersuchungen, beispielsweise der Bau von Grundwassermessstellen, erforderlich werden.

Ein Hinweis: Bevor die Baugrunduntersuchungen starten, findet eine Kampfmitteluntersuchung statt.

Die konkrete Terminvereinbarung mit den Eigentümern und Nutzungs- berechtigten der von der Maßnahme berührten Grundstücke erfolgt durch die Firma BUCHHOLZ & PARTNER GmbH.

Für die Arbeiten ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter der beauf- tragten Firma die Grundstücke betreten sowie Wald- und landwirt- schaftliche Wege befahren. Für den An- und Abtransport aller für die Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen gegebenenfalls temporäre Abstellflächen zur Einrichtung der Baustelle in Anspruch genommen werden.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch TenneT beziehungsweise die oben genannten Firmen dokumentiert und in voller Höhe entschädigt. Sofern über die Entschädigungshöhe keine Einigung erzielt werden kann, wird auf Wunsch des Bewirtschafters ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Ermittlung der Schadenshöhe beauftragt. Die Kosten hierfür werden von TenneT bzw. den o. g. Firmen getragen.

Öffentliche Bekanntmachung

Mit öffentlicher Bekanntmachung wird den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Baugrunduntersuchung als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Betroffene Eigentümer werden durch TenneT in einem Brief über die anstehenden Maßnahmen informiert. Die Liste mit den betroffenen Flurstücken wird im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.tennet.eu/de/unser- netz/onshore-projekte-deutschland/twistetal-vieselbach/

Ansprechpartner für Ihre Fragen

Markus Lieberknecht Pressereferent

T 0921 50740-4098

markus.lieberknecht@tennet.eu