Corona

Schwalm-Eder-Kreis seit Samstag in Stufe 2

Weitere Lockerungen ab 5. Juni 2021

Nach weiteren fünf Tagen in Folge mit einer Inzidenz unter 50, gelten für den Schwalm-Eder-Kreis ab Samstag, 05. Juni 2021, die Regeln der Stufe 2 der Hessischen Landesverordnung. Somit gelten bereits am Wochenende weitere Lockerungen.
Nur knapp eine Woche nachdem der Schwalm-Eder-Kreis die Bundesnotbremse verlassen hat und die Stufe 1 der Hessischen Landesverordnung erreicht hat, dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger ab Samstag, 05. Juni, 2021, über weitere Lockerungen freuen. Am Freitag, 04. Juni 2021 lag die Inzidenz weitere fünf Tage in Folge unter 50. Die Landesverordnung sieht in diesem Fall vor, dass ein Landkreis oder kreisfreie Stadt in die Stufe 2 kommt.
„Vor allem für unsere Gewerbetreibenden und die vielen Schülerinnen und Schüler, die ab Montag nach langer Zeit wieder zurück in die Schulen dürfen, freut uns diese positive Entwicklung der Inzidenz besonders“, sagt Landrat Winfried Becker.
Ab Samstag, 05. Juni, gilt für den Landkreis die Stufe 2 der Hessischen Landesverordnung. Diese sieht weitere Lockerungen sowohl im privaten Bereich als auch für die Betriebe im Schwalm-Eder-Kreis vor.
„So konnte innerhalb kürzester Zeit eine weitere wichtige Hürde, auf dem Weg zurück in einen normalen Alltag, genommen werden. Die Pandemie ist damit nicht überwunden, dennoch haben wir alle ein wichtiges Etappenziel erreicht“, so erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann

Die Regelungen der Stufe 2 kurz erklärt:

• Es dürfen zwei Haushalte oder 10 Personen zusammenkommen (Geimpfte/Genesene*/Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit)
• Alle Schulklassen gehen zurück in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb. In den Schulen besteht weiterhin eine Testpflicht zweimal pro Woche.
• Für die Kitas gilt weiter der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
• Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb ist erlaubt (Voraussetzung Hygienekonzept und Einhaltung Empfehlungen RKI). Individualsport darf in Gruppen von höchstens 10 Personen betrieben werden. Geimpfte und Genesene* sowie Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Der Schwalm-Eder-Kreis öffnete zudem seine Sporthallen. Für Fitnessstudios wird in Stufe 2 ein aktueller negativer Test empfohlen. Weitere Informationen zu den Regelungen im Sport gibt es unter www.sportkreis-schwalm-eder.de.
• Freizeitparks, Zoos, Museen, Gedenkstätten, Schlösser und Galerien dürfen sowohl die Innenbereiche (nur Anmeldung und Maske) als auch Außenbereiche öffnen. Der Nachweis eines aktuellen negativen Tests wird empfohlen. Somit ist auch der Besuch des Wildparks Knüll ohne Testnachweis möglich. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich.
• Körpernahe Dienstleistungen sind mit Auflagen geöffnet: nach Terminvereinbarung und Erfassung der Kontaktdaten. Der Nachweis eines aktuellen negativen Tests wird empfohlen.
• Grundsätzlich können alle Geschäfte wieder geöffnet werden. Es gelten Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Für den übrigen Einzelhandel (z. B. Bekleidungshandel) wird ein aktueller Test empfohlen.
• Neben der Außengastronomie darf auch die Innengastronomie wieder öffnen. Während im Außenbereich ein Testnachweis empfohlen wird, besteht im Innenbereich eine Testpflicht. Es gelten sowohl Innen als auch Außen Abstandsregeln sowie Sitzplatzpflicht. Des Weiteren müssen Kontaktdaten erfasst werden.
• Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind mit Auflagen auch für touristische Übernachtungen geöffnet. Die Auslastung darf höchstens 75 Prozent bei Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen betragen und der Nachweis eines negativen Tests bei Anreise und zweimal pro Woche sind Pflicht.
Landrat Becker und Vizelandrat Kaufmann möchten noch einmal alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich bitten, sich trotz aller Lockerungen weiter an die bestehenden Vorgaben zu halten, die Hygieneregeln zu beachten, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen, wo es geboten ist. Um die Pandemie zu überwinden müssen weiterhin alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Detaillierte Informationen zum Stufenplan des Landes Hessen bzw. aktuelle Erlasse und Verordnungen des Landes können Sie über die Homepage des Schwalm-Eder-Kreises www.schwalm-eder-kreis.de unter „Coronavirus Informationen“ einsehen.

*Geimpfte und Genesene dürfen sich mit beliebig vielen anderen Geimpften und Genesenen treffen. Auch in Gegenden mit hohen lnzidenzen. Als Genesene gelten Personen, deren positiver PCR-Befund mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. (Pressestelle Schwalm-Eder-Kreis)