Stadtverwaltung Homberg (EFze)

Beleuchtung der Burg bleibt ab Wochenbeginn aus

Stadt Homberg (Efze) setzt EnSikuV zum Sparen von Gas und Strom um

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 die Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) und die Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) beschlossen. Die Verordnungen regeln konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Strom. Die Stadt Homberg (Efze) setzt die Verordnung EnSikuV ab Wochenbeginn, 29. August 2022, mit der ersten Maßnahme, dem Abschalten der Burgbeleuchtung, um. Weitere Handlungsbedarfe in öffentlichen Räumen werden festgestellt und zusätzliche Sparmaßnahmen von Gas und Strom werden folgen.

 Der Deutsche Städtetag informiert über die Verordnungen und was aus kommunaler Sicht zentral umgesetzt werden sollte: „Aus kommunaler Sicht zentral sind die Temperaturvorgaben für öffentliche Gebäude (EnSikuV). Räume, in denen Menschen sich nicht permanent aufhalten, wie Flure, Hallen, Foyers oder Technikräume, sollen grundsätzlich nicht mehr geheizt werden. Für Büroräume wird vorübergehend eine Temperaturhöchstgrenze von 19 Grad festgelegt. Damit sind die vorgegebenen Raumtemperaturen der Arbeitsstätten-Verordnung vorrübergehend außer Kraft gesetzt.“

Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Kliniken sind ausgenommen

Dabei informiert der Deutsche Städtetag, dass Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen und andere soziale Einrichtungen von den Temperaturvorgaben ausgenommen sind. Der Städtetag sieht jedoch auch für Schulen Einsparungspotentiale: „Unabhängig davon, dass nun alle Schulgebäude von den abgesenkten Temperaturvorgeben ausgenommen sind, haben Schulen dennoch Potential zum Einsparen durch kluges Heizen und Lüften im Rahmen der geltenden Mindesttemperaturen.“

Ausnahme erzielt bei kurzzeitigen Beleuchtungen von Veranstaltungen

In den Beratungen der Verordnungen konnte der Deutsche Städtetag einen Erfolg verbuchen, denn für temporäre Veranstaltungen mit Beleuchtungsbedarf konnte eine Ausnahme erzielt werden. Ausgenommen vom Verbot der Beleuchtung sind kurzzeitige Beleuchtungen, die anlässlich von Kulturveranstaltungen durchgeführt werden. Erfasst sind insbesondere Veranstaltungen, bei denen die künstlerische Beleuchtung von Gebäuden oder Gegenständen im Mittelpunkt stehen. Ausgenommen ist überdies auch die Beleuchtung, die zur Durchführung von Volksfesten, insbesondere von Weihnachtsmärkten notwendig ist.
Die Kurzfristenergiesicherungsverordnung tritt ab dem 1. September 2022 in Kraft, die Mittelfristenergiesicherungsverordnung zum 1. Oktober. (di/HST/DST)