Abfallentsorgung

Was gehört in die Biotonne … und was nicht?

Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) informiert:

Seit letzten Sommer ist die Biotonne in den Schwalm-Eder-Kreis eingezogen. Doch was kommt dort rein, und was nicht?

In die Biotonne dürfen Küchenabfälle, wie Obst- und Gemüsereste, Nussschalen, Zitrusfrüchte, Eierschalen, Teebeutel und Kaffeesatz inklusive Kaffeefilter. Kaffeekapseln werden allerdings nicht über die Biotonne entsorgt, auch wenn diese als biologisch abbaubar oder mit ähnlichem gekennzeichnet sind. Zudem dürfen Sie ihren Rasenschnitt in die Tonne geben, sowie Heckenschnitt und Blumen. Die Töpfe der Pflanzen müssen aber vorher entfernt werden.

Sollten Sie ihren Bioabfall in Plastiktüten sammeln, dürfen Sie diese unter keinen Umständen über die Biotonne entsorgen. Sie können Ihren Bioabfall in die Biotonne schütten und die Tüte über die Restabfalltonne entsorgen. Gleiches gilt für „kompostierbare Biotüten“. Diese dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.

Sind die Biotonnen falsch befüllt, werden diese nicht abgefahren. Da aus der Biotonne hochwertiger Kompost gewonnen wird, welcher auf Äcker ausgebracht wird, ist es sehr wichtig, keine Störstoffe - wie Plastik - im Bioabfall zu haben. Landen Plastik und Co. in der Biotonne und schließlich in der Kompostierung, kann Mikroplastik auf den Äckern landen und schließlich ins Grundwasser gelangen. (ALF)